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Überprüfung der bestehenden Versorger- bzw. Dienstleistungsverträge auf deren Wirtschaftlichkeit |
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umfassendes Gebäudemanagement, d.h. z.B. Koordinieren von notwendigen Reinigungs- bzw. Wartungsmaßnahmen und deren Kontrolle |
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die Durchführung der in den Eigentümerversammlungen gefaßten Beschlüsse. |
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die Überwachung der Einhaltung der Aufgestellten Hausordnung. |
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die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder. |
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die Abführung von Lasten- und Kostenbeiträgen, soweit es sich um gemeinschaftliche Abgaben handelt. |
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Bewirkung und Entgegennahme aller Zahlungen und Leistungen, die mit der laufenden Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zusammenhängen. |
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Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen. |
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die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen. |
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die Einberufung der Wohnungseigentümerversammlungen, den Vorsitz und die Niederschrift. |
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das Aufstellen von Wirtschaftsplänen und die Erstellung von Jahresabrechnungen. |
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das Anfordern von Wohngeldern und Sonderumlagen nach Beschlußfassung. |
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die technische Kontrolle der Anlagen durch regelmäßige Kontrollgänge. |
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die Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und -setzung erforderliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. |
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die Beaufsichtigung von Mängelbeseitigungen einschl. AVA |
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das Führen von Bausonderkonten |
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etc. |